Die Geltendmachung und die Abwehr von Ansprüchen nach nachbarrechtlichen Vorschriften als auch aufgrund vereinbarter Mitbenutzungsrechte sind ein wesentlicher Inhalt der Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet. Hierzu gehören Ansprüche wegen Grenzverletzungen, aus Überwuchs, Überhang oder Überbau, die Einhaltung von Grenzabständen u.v.m.