Die Gestaltung und Prüfung von Eheverträgen gehört ebenso zu diesem Tätigkeitsschwerpunkt wie die Beratung und Vertretung in Ehescheidungsverfahren einschließlich der sich aus einem Ehescheidungsverfahren ergebenden Folgesachen.
Ich verfüge über umfangreiche Erfahrungen in der Beratung und Vertretung in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren sowie in Verfahren zur Regelung des Kindes- und Ehegattenunterhalts.